Beitragsstaffel

gültig ab 01.04.2026

Btrg.-Kenn. Erläuterung Monatsbeitrag Beitragshinweise
AUF Aufnahmegebühr 7,00 € Einmalig je angemeldete Person (ab 4 Jahre!)
BAB Baby-Turnen bis 3 Jahre 0,00 € Erw. wird Mitglied. Baby ist beitragsfrei *
EKI Eltern-Kind Turnen bis 3 Jahre 0,00 € Erw. wird Mitglied, Kind bis zum 4. Jahr beitragsfrei *
KIN Kinder/Jugendliche 4 bis 17 Jahre 10,00 €
ERW Erw. ab 18 bis 64 Jahre 14,00 €
ERM Erw. ab 18 Jahre (Ermäßigt) 8,00 € Studenten, Auszubildende, Sozialfälle (Nachweis erforderlich)
REN Erw. ab 65 Jahre (Rentner) 12,00 € Autom. Beitragsermäßigung für Rentner ab 65
EHE Ehepaare 20,00 €
FAM Familien 24,00 € Familien mit Kindern unter 18 Jahren **
PAS Passive 5,00 € Nur auf Antrag bei der Geschäftsstelle und wenn min. 3 Monate oder länger nicht aktiv am Sportbetrieb teilgenommen wird.
SON Sonderbeitrag 4,00 € Nur auf Antrag bei der Geschäftsstelle. Für soziale Härtefälle. Indiv. Entscheidung durch Vorsitzenden und Geschäftsführerin.
Z01 Zuschlag Gesundheitssport 6,00 € Zuschlag je Person ***
Z02 Zuschlag Aerobic, Bodystyling 6,00 € Zuschlag je Person ***
Z03 Zuschlag Tai Chi 8,00 € Zuschlag je Person ***
Z04 Zuschlag Kampfkunst 8,00 € Zuschlag je Person ***
Z05 Zuschlag Geräte-Fitness 9,00 € Zuschlag je Person ***
Z06 Zuschlag Triathlon 7,00 € Zuschlag je Person ***
Z07 Zuschlag Yoga 9,00 € Zuschlag je Person ***
Z08 Zuschlag Badminton 8,00 € Zuschlag je Person ***

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Kinder unter 4 Jahre können nur zusammen mit einem Elternteil Mitglied werden. Für das Kind wird in diesen Fällen keine Aufnahmegebühr berechnet und bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres auch kein Beitrag. Mit Vollendung des
4. Lebensjahres wird der Kinderbeitrag wirksam. Falls Eltern dann nicht Mitglied bleiben möchten, ist schriftlich die Kündigung erforderlich.
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Der Familienbeitrag gilt für Eltern mit Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Mit Vollendung des 18. Lebenjahres wird für die Kinder automatisch der Erwachsenenbeitrag berechnet.
***
Bei mehrfacher Nutzung von Übungsstunden mit derselben Zuschlagskennung wird die Zuschlagsart nur einmal berechnet.
Die Beiträge sind vierteljährlich fällig. Die Kündigung ist schriftlich jeweils zum Quartalsende möglich.

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